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   OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17   

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https://dejure.org/2017,52153
OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17 (https://dejure.org/2017,52153)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2017 - 4 B 13/17 (https://dejure.org/2017,52153)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 (https://dejure.org/2017,52153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 BImSchG, § 6 Abs. 1 BImSchG, § 44 Abs. 1 BNatSchG
    Windkraftanlage; Nebenbestimmung; Gondelmonitoring; Abschaltzeiten; Fledermaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    13 Ob die Nebenbestimmung 3.2.1 rechtmäßig ist, weil sie dazu dienen kann, aufgrund einer fachgerecht vorgenommenen Risikobewertung Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die sich aus nicht behebbaren naturschutzfachlichen Erkenntnislücken ergeben, und nicht lediglich behördliche Ermittlungsdefizite und Bewertungsmängel kompensieren soll (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, Rn. 105 = BVerwGE 140, 149 - Ortsumgehung F.......), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Allerdings kann die hier angeordnete Schlagopfersuche und deren Dokumentation dazu dienen, aufgrund einer fachgerecht vorgenommenen Risikobewertung Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die sich aus nicht behebbaren naturschutzfachlichen Erkenntnislücken ergeben, sofern ggf. wirksame Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, Rn. 105 = BVerwGE 140, 149 - Ortsumgehung F.......).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Es ist somit namentlich angesichts des dem Mittelweg folgenden Zugkorridors nicht auszuschließen, dass es im Bereich der Anlage zu den festgesetzten Abschaltzeiten ohne diese zu Schlagopfern und damit zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219 = BVerwGE 130, 299) kommen kann.
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    16 Wegen der im Zeitpunkt des Bescheiderlasses noch unsicheren Datenlage ist die Entscheidung des Antragsgegners, den Betrieb der neuen Anlage für den Fall, dass an der alten Anlage kein ausreichendes Gondelmonitoring durchgeführt worden ist, nur unter weitreichenden Abschaltzeiten vertretbar, da der Antragsgegner im Sinne einer worst-case-Betrachtung (vgl. zu deren Zulässigkeit BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 - 9 A 14.12 -, juris Rn. 51 = BVerwGE 148, 373 m. w. N.) davon ausgehen konnte und durfte, dass in Bereich der Anlage mit einem relevanten Fledermausvorkommen zu rechnen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Rechtsgrundlage für ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Zwar ist der Antragstellerin einzuräumen, dass eine Schlagopfersuche - bei isolierter Betrachtung - nicht erforderlich und geeignet ist, um das naturschutzrechtliche Tötungsverbot durchzusetzen, sondern zunächst lediglich der Schadensdokumentation dient (vgl. OVG LSA, Urt. v. 13. März 2014 - 2 L 215/11 -, juris Rn. 36; VG Halle, a. a. O.).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 28 L 3406/16

    Keine Gesundheitsgefahr durch Windenergieanlagen-Infraschall bei Entfernung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Es handelt sich - jedenfalls im Verbund mit Abschaltzeiten - um eine anerkannte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme, die grundsätzlich ausreichend ist, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos von Fledermäusen zu bewirken (vgl. HessVGH, Beschl. v. 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Januar 2017 - 28 L 3406/16 -, juris Rn. 101).
  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Es handelt sich - jedenfalls im Verbund mit Abschaltzeiten - um eine anerkannte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme, die grundsätzlich ausreichend ist, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos von Fledermäusen zu bewirken (vgl. HessVGH, Beschl. v. 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 12. Januar 2017 - 28 L 3406/16 -, juris Rn. 101).
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10

    Nebenbestimmung zur Abschaltung der Windkraftanlagen zum Fledermausschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Ohne die Festlegung von Abschaltzeiten kann sich ein Gondelmonitoring neben dem allgemeinen Erkenntnisgewinn nur dazu eignen, die Verbotsverstöße (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zu dokumentieren (VG Magdeburg, Beschl. v. 13. September 2012 - 2 B 278/12 -, juris Rn. 26; VG Halle, Urt. v. 23. November 2010 - 4 A 34/10 -, juris Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 13.09.2012 - 2 B 278/12

    Errichtung von Windkraftanlagen östlich von Burg bei Magdeburg gestoppt

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
    Ohne die Festlegung von Abschaltzeiten kann sich ein Gondelmonitoring neben dem allgemeinen Erkenntnisgewinn nur dazu eignen, die Verbotsverstöße (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zu dokumentieren (VG Magdeburg, Beschl. v. 13. September 2012 - 2 B 278/12 -, juris Rn. 26; VG Halle, Urt. v. 23. November 2010 - 4 A 34/10 -, juris Rn. 30).
  • VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21

    Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Hinsichtlich eines festgesetzten Schutzkonzepts aus Abschaltalgorithmus und Gondelmonitoring ist seit längerem in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich hierbei um dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Maßnahmen zur wirkungsvollen Reduzierung des Tötungsrisikos für Fledermäuse durch den Betrieb von WEA zur sicheren Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände handelt (vgl. hierzu etwa: Hessischer VGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris Rn. 16 und Beschluss vom 31. März 2022 - 3 B 214/21.T -, juris Rn. 54 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris Rn. 110; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 -, juris Rn. 17, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris, Rn. 110; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14-, juris, Rn. 52 ff., m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15-, juris, Rn. 16; siehe auch Urteil der Kammer vom 23. Januar 2019 28 K 2273/16 - (n.v.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 B 376/18

    Windkraft; Fledermaus; Schlagopferrate

    Andererseits kann die hier angeordnete Schlagopfersuche und deren Dokumentation dazu dienen, aufgrund einer fachgerecht vorgenommenen Risikobewertung Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die sich aus nicht behebbaren naturschutzfachlichen Erkenntnislücken ergeben, sofern ggf. wirksame Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 -, juris Rn. 105 = BVerwGE 140, 149; BVerwG, Urt. v. 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 48 = BVerwGE 145, 40; Senatsbeschl. v. 14. Dezember 2017 - 4 B 13/17 -, juris Rn. 20; OVG M.-V., Urt. v. 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris Rn. 46, 52).
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